Anschlagmittel

Unsere Anschlagmittel wie Containerhaken, Lasthaken, Rundstahlketten, Schäkel, Verbindungsglieder, verschraubbare und schweißbare Anschlagpunkte sind professionelle Arbeitsmittel. Nach gültigen Normen gefertigt und zertifiziert bietet HEBELA ein breites Sortiment an Artikeln aus eigener Herstellung sowie von anderen namhaften Herstellern. Sei es die Anbringung von Anschlagpunkten im Maschinenbau oder spezielle Lasthaken für die industrielle Fertigung, wir führen ein breites Sortiment der Güteklasse 8 und Güteklasse 10, damit unsere Kunden Ihre Herausforderungen effizient und effektiv meistern können.

Wissenswertes über Anschlagmittel

Die Wahl des passenden Anschlagmittels hängt von dessen Einsatz ab. Anschlagmittel finden vielfältigen Bereichen Anwendung. Eingesetzt werden Anschlagmittel u.a. im Metallbau, Maschinenbau, Baugewerbe, Schifffahrt, Landwirtschaft, Straßenbau, Gartenbau und im Transportwesen (z.B. Abschleppdienst). So werden Ringschrauben bspw. für den Transport von Maschinen oder auch auf Spielplätzen verwendet, Lasthaken in Kettengehängen an Kranen und Maschinen oder Containerhaken bzw. See-Containerhaken in der internationalen Logistik.

Anschlagmittel aus unserem Sortiment werden grob in Anschlagketten bzw. Lastketten, Anschlagpunkte, Verbindungsglieder, Verkürzungshaken und Lasthaken unterschieden.

  • Anschlagketten bzw. Lastketten bestehen aus hochvergütetem Stahl. Sie sind extrem widerstandsfähig, halten scharfen Kanten und rauen Oberflächen stand und bieten hohe Tragfähigkeiten bei einem kleinen Kettendurchmesser. Mit einer Anschlagkette werden Last und Tragmittel (bspw. ein Lasthaken) miteinander verbunden;
  • Ein Anschlagpunkt verbindet das Anschlagmittel (z.B. Kettengehänge) mit der Last. Typische Anschlagpunkte sind Ringschrauben, Ringmuttern, Ringböcke und Anschweißhaken, an denen das Anschlagmittel mit Haken, Schäkeln oder anderen Verbindungselementen befestigt wird;
  • Verbindungsglieder dienen als Zwischenglied zum Verbinden verschiedener Bauteile wie. z.B. einen Anschlagpunkt, ein Stahlseil oder eine Lastkette mit einem Lasthaken oder einem Aufhängering;
  • Unsere Verkürzungshaken bzw. Verkürzungsklauen dienen dazu, Anschlagketten vorübergehend zu kürzen. Dadurch wird das Handling der Anschlagkette wesentlich erleichtert und wird oft in Kettengehängen und Kranzketten verbaut;
  • Lasthaken werden zur Lastaufnahme in Kettengehängen, Hebebandgehängen, Seilwinden oder Anschlagpunkten verbaut und sind fast immer mit einer Sicherung ausgestattet, die ein versehentliches Aushängen verhindert. Sie werden an speziellen Anschlagpunkten eingehängt. Zusätzlich können Sie bei uns verschiedene Sicherheits-Lasthaken, Containerhaken, Gießereihaken, Blechverladehaken, Baustahlmattenhaken, Absetzkipperösen und Weitmaulhaken kaufen.
Wie lauten die für Anschlagmittel gültigen Normen?

Anschlagmittel der Güteklasse 8 und Güteklasse 10 für u.a. Metallbau, Maschinenbau, Baugewerbe, Schifffahrt, Landwirtschaft, Straßenbau, Gartenbau und Transportwesen (Abschleppdienst) müssen besonderen Belastungen standhalten. Sie werden deshalb aus speziell gehärtetem und legiertem Stahl hergestellt und sind in Tragkräften, Prüfkräften und Bruchkräften sowie Ihren Dimensionen streng genormt. Damit wird sichergestellt, dass nur Anschlagmittel gleicher Güteklasse und Nenngröße miteinander kombiniert werden.

DIN EN 1677 betrifft Einzelteile für Anschlagmittel, in dieser Norm werden allgemeine Anforderungen an diese Einzelteile formuliert, mechanische Eigenschaften beschrieben und geeignete Prüfverfahren definiert. Die Anforderungen der DIN EN 1677 für Einzelteile der Güteklasse 8 und Güteklasse 10 besteht aus vier Teilen:

  • EN 1677-1: geschmiedete Einzelteile (bspw. Verbindungsglied, Rundschlingenkupplung , Weitmaulhaken, Verkürzungshaken, Verkürzungsklaue, Blechverladehaken, Baustahlmattenhaken, Absetzkipperöse, Seecontainerhaken, Ringschraube, Anschlagwirbel, Anschweißhaken, Anschlagpunkt zum Anschweißen, Ringbock)
  • EN 1677-2: geschmiedete Haken mit Sicherungsklappe (zum Beispiel Lasthaken mit Öse, Lasthaken mit Gabelkopf, Wirbelhaken mit Scheibe)
  • EN 1677-3: geschmiedete, selbstverriegelnde Haken (bspw. Sicherheitslasthaken mit Öse, Sicherheitswirbelhaken mit Gleitlager, Absetzkipper-Containerhaken)
  • EN 1677-4: Einzelglieder (u.a. Aufhängering, Aufhängekopf)

DIN EN 818-2 legt Anforderungen für Lastketten in Bezug auf Sicherheit und für allgemeine Hebezwecke fest.

DIN EN 818-7 definiert Anforderungen für Lastketten für Hebezeuge, sogenannte technische Ketten. Diese werden zum Beispiel in Kettenzügen bzw. Flaschenzügen sowie in Hebelzügen verbaut.

DIN EN 582 legt die Eigenschaften von Ringmuttern aus Stahl und aus nichtrostendem Stahl fest und gibt Hinweise auf deren korrekte Verwendung. Nach dieser Norm können Ringmuttern in einem Temperaturbereich von -20 °C bis +200 °C ohne Einschränkung der Tragfähigkeit eingesetzt werden. Selbiges findet sich für die Verwendung von Ringschrauben in der Norm DIN EN 580.

DIN EN 13889 beschreibt die Anforderungen an hochfeste (gerade o. geschweifte) Schäkel der Güteklasse 6, die für allgemeine Hebezwecke verwendet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Güteklasse 8 und Güteklasse 10?

Die Güteklasse beschreibt das Verhältnis von Kraft pro tragender Querschnittsfläche. Die Tragfähigkeiten sind in Norm DIN EN 818-1 festgelegt. Je höher die Güteklasse, desto größer die Tragfähigkeit bei gleicher Materialstärke. Rundstahlketten der Güteklasse 10 weisen beispielsweise eine bis zu 25% höhere Tragfähigkeit als Ketten der Güteklasse 8 mit vergleichbaren Dimensionen auf.

Tabelle 1: Tragfähigkeitsvergleich Bauteile nach Güteklasse 8 und Güteklasse 10

Tabelle 1: Tragfähigkeitsvergleich Bauteile nach Güteklasse 8 und Güteklasse 10

Welche Vorteile bieten Bauteile der Güteklasse 10 gegenüber Bauteilen der Güteklasse 8?

Ketten und Zubehör der Güteklasse 10 weisen eine bis zu 25% höhere Tragfähigkeit auf als Güteklasse 8. Damit können z.B. kleinere Anschlagketten mit geringerem Gewicht für einen Hebevorgang eingesetzt werden um die Handhabung zu vereinfachen.

Zur besseren Unterscheidung der Güteklassen hat sich in Deutschland ein einheitliches Farbsystem etabliert: Bauteile der Güteklasse 8 sind normalerweise rot. Bauteile der Güteklasse 10 sind oftmals, aber nicht zwingend, blau.

Laut DGUV Regel 109-017, Anhang C2 können Bauteile der Güteklasse 8 in einem Temperaturbereich zwischen -40°C und +400°C eingesetzt werden. Bei hohen Temperaturen muss dabei der Tragfähigkeitsverlust dringend beachtet werden. Bauteile der Güteklasse 10 sind lediglich bis 200°C zugelassen. Die geringeren Einsatztemperaturen bei Anschlagmitteln der Güteklasse 10 ergibt sich aus dem für diese genutzten Härtungsverfahren. Im Markt finden sich allerdings auch spezialisierte Bauteile der Güteklasse 10, welche durch entsprechenden Herstellungsaufwand bis 400°C eingesetzt werden können.  

Bei allen Güteklasse 8 Bauteile sind unter stark erhöhten Temperaturen (> 200°C) folgende Tragfähigkeitsverluste zu beachten.

Güteklasse (GK)

Zulässige Belastung

-40°- 200°C

200° - 300°C

300° - 400°C

> 400°C

8

100%

90%

75%

nicht zulässig

10

100%

nicht zulässig

Tabelle 2: Temperaturbeständigkeitstabelle Güteklasse 8 und Güteklasse 10 Bauteile

Die Abmessungen der Bauteile von Anschlagketten in Güteklasse 8 und Güteklasse 10 sind in der Regel nicht aufeinander abgestimmt, daher dürfen bspw. in Kettengehängen Teile unterschiedlicher Güteklassen nicht miteinander verbaut werden. Auch sollten keine Bauteile von Anschlagketten in Güteklasse 8 und Güteklasse 10 kombiniert werden, wenn Sie von der kleinstmöglichen Tragfähigkeit ausgehen. Dies kann zu Irritationen und falschen Entscheidungen beim Anschläger führen. Die Gefahr, dass in diesem Fall, sei es unbewusst, auf die Tragfähigkeit des stärksten Teils geschaut wird, ist zu groß. Kombinieren Sie daher immer nur innerhalb der Güteklasse und nicht über die Güteklassen hinweg.

Weiterhin ist wichtig zu beachten, dass die einzelnen Bauteile für Anschlagketten in Ihrer Größe genormt sind, d.h. verschiedene Bauteilgrößen können nicht miteinander kombiniert werden: Bauteile mit einer Nenndicke von bspw. 6mm passen nur zu anderen Bauteilen derselben Nenndicke.

Für hochfeste Bauteile der Güteklasse 8 und Güteklasse 10 ist der Sicherheitsfaktor 4 gesetzlich nach DIN EN 1677 vorgeschrieben. Das bedeutet: Der Hersteller muss nachweisen, dass die Bruchkraft der Anschlagmittel mindestens das 4-Fache ihrer Nenntragfähigkeit (WLL) beträgt.

Da textile Anschlagmittel (z.B. Endlosschlingen, Hebebänder, Rundschlingen) unter Last eine geringere Dehnung aufweisen als Anschlagketten gilt für diese gemäß DIN EN 1492-1 ein erhöhter Sicherheitsfaktor von 7.

Hochfeste Schäkel besitzen gemäß DIN EN 13889 einen 6-fachen Sicherheitsfaktor.

Tragmittel sind mit dem Hebezeug dauerhaft verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten. Zu den Tragmittel gehören bspw. fest verbaute Traversen sowie der Lasthaken des Hebezeugs.

Lastaufnahmemittel werden zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeugs verbunden. Lastaufnahmemittel wie beispielsweise Greifer, Lasthebemagnete, Klemmen, Lasthaken, Containerhaken und Sonderhaken (Blechverladehaken, Baustahlmattenhaken) dienen zum Aufnehmen von Lasten.

Anschlagmittel stellen eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last, Lastaufnahmemittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel her. Zu den Anschlagmitteln gehören beispielsweise textile Anschlagmittel (Endlosschlingen, Hebebänder, Rundschlingen), Lastketten, Kettengehänge sowie lösbare Verbindungsglieder (z.B. Schäkel). Mit ihnen kann die Last unmittelbar mit dem Tragmittel des Kranes, beispielsweise mit dem Lasthaken oder einer Traverse, verbunden werden.

Anschlagpunkte sind montierbare oder feste Einrichtungen, die an der zu hebenden Last angebracht werden, damit diese gehoben werden kann. Zu den Anschlagpunkten gehören bspw. Ringmuttern, Ringschrauben und Ringböcke.

Für weitere Informationen zur Unterscheidung siehe DGUV Regel 109-017, Kapitel 2 

Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor ihrer ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich (bei Bedarf auch öfter) von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Es muss jährlich eine Sichtprüfung sowie jede dritte Prüfung eine umfangreiche Materialprüfung erfolgen (TRBS 1201). Darüber hinaus sollte vor jedweder Nutzung eine Sichtprüfung durchgeführt werden!

DGUV Regel 109-017 definiert die Art, den Umfang und die Fristen der UVV-Prüfungen von Anschlagmitteln:

  • Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel sind vor ihrer ersten Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person zu prüfen (DGUV Kapitel 8.1). Für HEBELA Anschlagmittel erhalten Sie von uns ein Prüfzeugnis, somit übernehmen wir diese erste Prüfung für Sie.
  • Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel müssen in regelmäßigen Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigten Person geprüft werden (DGUV Kapitel 8.2). Sollten diese sehr häufig verwendet werden und großen Belastungen ausgesetzt sein, sind kürzere Abstände zwischen den Prüfungen dringend empfohlen.
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel in folgenden Fällen einer außerordentlichen Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person unterzogen werden (DGUV Kapitel 8.3):
    • nach Schadensfällen oder besonderen Ereignissen, die schädigende Auswirkungen auf die Sicherheit (z.B. Tragfähigkeit) haben können
    • nach Instandsetzungsarbeiten, die die Sicherheit der Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel beeinträchtigen können

Kapitel 8.4 DGUV Regel 109-017 regelt, dass oben genannte UVV-Prüfungen als Sicht- und Funktionsprüfungen durchzuführen sind. Gemeint ist hiermit vor allem die Feststellung folgender Mängel:

  • fehlendes, beschädigtes oder nicht lesbares Kennzeichenetikett
  • Brüche, Verformungen oder Anrisse;
  • Beschädigungen, starker Verschleiß;
  • Korrosionsschäden;
  • Fehlen von Bauteilen/Komponenten.

Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass ein Nachweis über die erfolgten Prüfungen angefertigt wird, dieser muss mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden (DGUV Kapitel 8.5). Hierfür erhalten Sie für alle Kettengehänge, Hebebandgehänge, Rundschlingengehänge, sowie Zurrketten eine Kettenkarteikarte mit gesonderten Feldern für Prüfnachweise.

Je nach Art des Lastaufnahmemittel sollte darüber hinaus besonders auf Folgendes geachtet werden:

Bei Anschlagketten:

  • Verformung, Verlängerung oder Bruch eines Kettenglieds;
  • mechanische Schäden (z.B. Anrisse, Kerben);
  • die Tragfähigkeit beeinträchtigende Korrosionsnarben;
  • Schäden durch Temperatureinflüsse (z.B. Verfärbungen).

Bei Lasthaken:

  • Mängel, Risse und Korrosion – zur Inspektion des Hakenschafts muss bei Bedarf die Hakenaufhängung demontiert werden;
  • bleibende Verformung des Hakenkörpers, z.B. Aufweitung des Hakenmauls um mehr als 10% oder Verdrehung;
  • Verschleiß des Hakenkörpers, z.B. darf die Verschleißtiefe an der tiefsten Stelle des Hakengrundes nicht größer als 5% sein;
  • scharfe Riefen und Kanten oder andere Oberflächenfehler an Verschleißflächen; sie müssen fließend in angrenzende Flächen übergehen;
  • Fehlfunktion, Verschleiß der Hakenmaulsicherung.

Laut DGUV Regel 100-500 ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Berufserfahrung über umfassende Kenntnisse im Bereich der Lastaufnahmeeinrichtungen verfügt. Diese Person muss zudem mit den relevanten Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten technischen Regeln (wie beispielsweise BG-Regeln, DIN-Normen) so vertraut sein, dass sie in der Lage ist, den arbeitssicheren Zustand von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln zu beurteilen. Alle unsere Mitarbeiter in der Produktion sind entsprechend ausgebildet, geschult und zertifiziert. Jede von uns montierte Anschlagkette bzw. Kettengehänge und Zurrkette wird zudem einer Qualitätskontrolle durch eine zweite Person unterzogen. Mit HEBELA sind Sie auf der sicheren Seite!

DGUV (Hrsg.) (2008, i. d. F. v. 2023) „DGUV- Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln”. Berlin: DGUV.

DGUV (Hrsg.) (2020) „DGUV-Regel 109-017: Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“. Berlin: DGUV.

Entdecken Sie unsere Produkte und kaufen Sie bequem in unserem Onlineshop oder per telefonischer Bestellung bei uns. Heute bestellt, morgen ausgeliefert (gilt für Lagerware)! Wir bieten Ihnen verschiedenste Anschlagmittel an:

  • Anschlagpunkte, Ringschrauben, Ringmutter, Ringbock, Anschlagwirbel, Baggerhaken und Anschweißhaken;
  • Containerhaken, See-Containerhaken, Absetzkipperöse, Absetzkipper-Containerhaken;
  • verzinkte Lastketten;
  • Lasthaken, Gabelkopflasthaken, Ösenhaken, Ösenlasthaken, Wirbelhaken, Sicherheits-Lasthaken, Sicherheits-Wirbelhaken, Weitmaulhaken, Gießereihaken, Containerhaken;
  • hochfeste Schäkel (geschweift; gerade; mit Augbolzen; mit Mutter und Splint);
  • Schnäppergarnituren/Schneppergarnituren für Lasthaken;
  • Sonderhaken, Blechverladehaken, Baustahlmattenhaken;
  • Verbindungsglieder, Rundschlingen-Kupplung, Rundschlingen-Verbindungsglied;
  • Verkürzungshaken, Verkürzungsklaue, Doppel-Verkürzungsklaue.
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