Bänder, Gurte & Schlingen

Wir führen Abschleppgurte, Bergegurte, Endlosschlingen, Hebebänder, Hebeschlaufen, Rundschlingen, Schlupfe und Schwerlastrundschlingen für professionelle Anwender. Unsere HEBELA Textilartikel, gefertigt nach den gültigen Normen DIN EN 1492 und mit Sicherheitsetikett, stellen wir in Tragfähigkeiten von 1 Tonne bis 30 Tonnen sowie in Längen von 1 m bis 15 m Nutzlänge her. Rundschlingen und Hebebänder sind unverzichtbar, um Lasten mit empfindlichen Oberflächen oder Lasten ohne Anschlagpunkte schonend anzuheben. Bergegurte sind eine flexible und leichte Alternative zu Ketten und Seilwinden bei der Bergung von LKW / PKW oder im Forstbedarf. Sonderanfertigungen bieten wir auf Kundenwunsch an. Sprechen Sie uns gerne an!

Wissenswertes über textile Anschlagmittel

Textile Anschlagmittel wie Rundschlingen (auch Schlupf, Schlupp, Schlinge, Hebeschlinge), Endlosschlingen (auch Endlosbänder) und Hebebänder (auch Hebegurt, Hebegurtschlinge) eignen sich zum Heben und Bewegen von schweren Lasten.

Bergegurte (auch Zuggurte, Abschleppgurte) sind hingegen für das horizontale Ziehen und Bewegen von Lasten ausgelegt, jedoch nicht zum Heben.

Der Vorteil von textilen Anschlagmitteln gegenüber Anschlagketten ist ihre hohe Tragfähigkeit bei vergleichsweise geringem Gewicht. Darüber hinaus schonen textile Anschlagmittel die Oberfläche der Last, sie sind rutschhemmend und im Gegensatz zu Anschlagketten eigensteif. Hebebänder, Rundschlingen und Endlosschlingen nehmen keine Feuchtigkeit in das Textil auf und sind dadurch weitestgehend verrottungsbeständig und resistent gegen Kraftstoffe sowie witterungs- und UV-beständig. Zudem bieten sie eine hohe Flexibilität und passen sich ideal an die Form der Lasten an, was eine schonende Handhabung ermöglicht. Bei Einsatz mit scharfkantigen Ladungen müssen Kantenschutzwinkel verwendet werden um die textilen Anschlagmittel vor Schnitten zu schützen.

Welche Tragfähigkeiten haben Hebebänder, Rundschlingen und Endlosschlingen?

Unsere Tragfähigkeitstabelle hilft Ihnen dabei, das für Ihre Hebeanwendung passende textile Anschlagmittel zu finden. Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne telefonisch oder per E-Mail. Unsere technisch versierten Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Wichtig ist, dass bei textilen Anschlagmitteln, ebenso wie bei Kettengehängen, der Belastungsgrad (Neigungswinkel) der Schlingen beachtet werden muss. Der Neigungswinkel darf 60° nicht übersteigen. Wichtig ist, dass sich mit zunehmenden Neigungswinkel die Tragfähigkeit reduziert.

Tabelle 1: Tragfähigkeitstabelle für Hebebänder und Rundschlingen

Für weitergehende Informationen zur Anschlag-Art beachten Sie bitte die Fragen „Wie schlägt man ein Hebeband an?“ und „Wie schlägt man eine Rundschlinge an?“

Bei Bergegurten (auch Zuggurte, Abschleppgurte) spricht man nicht von Tragfähigkeit, sondern von Bruchlast, da diese nur zum Ziehen verwendet werden dürfen! Die Bruchlast ist die Kraft, bei der der Bergegurt reißt. Die Bruchlast entnehmen Sie immer dem angebrachten Sicherheitsetikett eines Bergegurtes.

Welche Normen gelten für Hebebänder, Rundschlingen und Endlosschlingen?

Rundschlingen (auch Schlupf, Schlupp, Schlinge, Hebeschlinge) müssen der Norm DIN EN 1492-2 „Textile Anschlagmittel: Rundschlingen aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke“ (2009) entsprechen .

Hebebänder (auch: Hebegurt, Hebegurtschlinge) sowie Endlosschlingen müssen der in Europa gültigen Norme DIN EN 1492-1 „Textile: Flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke“ (2009) entsprechen.

Gemäß dieser Normen verfügen Hebebänder, Rundschlingen und Endlosschlingen über eine einheitliche Farbcodierung, welche die maximale Tragfähigkeit (WLL = Working Load Limit) anzeigt. Diese Farbcodierung finden Sie auch in der Tragfähigkeitstabelle.

Textile Anschlagmittel wie Hebebänder (auch: Hebegurt) , Rundschlingen (auch Schlupf, Schlupp, Schlinge, Hebeschlinge) und Endlosschlingen sind farblich codiert:

violett: bis 1t

grün:    bis 2t

gelb:     bis 3t

grau:    bis 4t

rot:       bis 5t

braun:  bis 6t

blau:     bis 8t

orange: bis 10t

Bergegurte (auch Zuggurte, Abschleppgurte) sind von dieser einheitlichen Farbcodierung ausgenommen, da sie lediglich für ein horizontales Ziehen spezifiziert sind und nicht unter die Normen zum Heben fallen.

Textile Anschlagmittel wie Endlosschlingen, Hebebänder (auch: Hebegurt, Hebegurtschlinge)  und Rundschlingen (auch Schlupf, Schlupp, Schlinge, Hebeschlinge) zeigen unter Last weniger Dehnung als Anschlagketten. Daher gilt gemäß DIN EN 1492-1 und DIN EN 1492-2 für diese ein erhöhter Sicherheitsfaktor von 7. Das heißt, der Hersteller muss nachweisen, dass die Bruchkraft der textilen Anschlagmittel mindestens das 7-fache ihrer Nenntragfähigkeit (WLL) beträgt.

Textile Anschlagmittel wie Rundschlingen (auch Schlupf, Schlupp, Schlinge, Hebeschlinge), Endlosschlingen und Hebebänder (auch Hebegurt, Hebegurtschlinge) müssen normkonform zu den gültigen Normen DIN EN 1492-1 und DIN EN 1492-2 aus hochfesten Multifilamentgarnen (Chemiefasern) gefertigt sein. Diese werden meistens aus Polyester (PES), aber auch aus Polyamid (PA) oder Polypropylen (PP) gefertigt. Welcher Materialtyp verwendet wird, hängt von der beabsichtigten Anwendung ab. Polyester (PES) eignet sich bei Einsatz im säurehaltigen Umfeld, Polyamid (PA) dagegen ist bei Laugen widerstandsfähig. Polypropylen (PP) eignet sich bei verschiedenen Säuren und Laugen.  Die Einsatztemperaturen von PES und PA liegen bei -40°C - +100°C, die von PP bei -40°C - +80°C. Unter 0°C keine nassen oder gefrorenen Bänder verwenden!

Durch die Chemiefaser sind textile Anschlagmittel witterungs- und UV-beständig. Sie sind unempfindlich gegen Kraftstoffe. Zu beachten ist allerdings, dass extreme Temperaturen oder aggressive Stoffe, wie z.B. Säuren und Laugen je nach Typ, Textilbänder nachhaltig beschädigen und dadurch deren Haltbarkeit verringern können. Prüfen Sie daher die Hebebänder unbedingt vor jeder Nutzung auf äußerliche Beschädigungen wie bspw. Risse, Einkerbungen oder Verschleiß. Auch scharfe Kanten können textile Anschlagmittel beschädigen und die zulässige Tragfähigkeit (WLL = Working Load Limit) verringern.

Die Nutzlänge eines Hebebands oder einer Rundschlinge bezeichnet den Teil, der zum Heben einer Last verwendet werden kann.

Die Nutzlänge entspricht bei Rundschlingen immer der halben Umfanglänge! So hat eine Rundschlinge mit einer Nutzlänge von 2 Meter eine Umfanglänge von 4 Meter.

Diese Nutzlänge entspricht bei Hebebändern dem Abstand zwischen den beiden Anschlagpunkten oder Enden des Hebebands, die zur Befestigung an einem Kranhaken oder einer anderen Hebevorrichtung verwendet werden.

Rundschlingen bestehen im tragenden Innenkern aus Polyester-Garn, welches vollständig durch einen gewebten Polyester-Mantel bzw. Schlauch umschlossen ist. Dieser Schlauch ist entweder einlagig (Einfachmantel) oder doppellagig (Doppelmantel) um den Innenkern gelegt. Einfachmantel-Rundschlingen verfügen dementsprechend lediglich über einen äußeren Schutzmantel während Doppelmantel-Rundschlingen einen zusätzlichen inneren Schutzmantel haben. Dieser Doppelmantel erhöht die Abriebbeständigkeit und Lebensdauer der Rundschlingen.

Gemäß DGUV Regel 209-061, Kapitel 2 dürfen textile Anschlagmittel aus Chemiefasern nur durch Herstellerfreigebung in extremen Temperaturbereich verwendet werden. Textile Anschlagmittel aus Chemiefasern mit einem grünen Etikett (PA) und blauem Etikett (PES) dürfen zwischen -40°C und +100°C eingesetzt werden, solche mit braunem Etikett (PP) dürfen lediglich im Temperaturbereich von -40°C bis +80°C verwendet werden. Für Temperaturen > 100°C empfehlen wir den Einsatz von Anschlagketten und Kettengehängen.

Alle Hebebänder und Rundschlingen sind gemäß der Normen DIN EN 1492-1 und DIN EN 1492-2 mit einem Sicherheitsetikett versehen. Sollte dieses fehlen, nicht mehr lesbar oder beschädigt sein, darf das Hebeband bzw. die Rundschlinge nicht verwendet werden (Ablegereife)! Das Sicherheitsetikett weist je nach Werkstoff (Material) des Gurtes folgende Farben auf:

PES-Gurtband (Polyester) – blau

PA-Gurtband (Polyamid) - grün

PP-Gurtband (Polypropylen) - braun

Auf dem Sicherheitsetikett befinden sich folgende Informationen:

Bild 1: Rundschlingen-Etikett

Bild 1: Rundschlingen-Etikett

Textile Anschlagmittel wie Rundschlingen, Endlosschlingen und Hebebänder müssen vor ihrer ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich, bei Bedarf auch häufiger, von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden. Es ist erforderlich, dass jährlich eine Sichtprüfung und bei jeder dritten Prüfung eine umfangreiche Materialprüfung durchgeführt wird (TRBS 1201). Darüber hinaus sollte vor jeder Nutzung eine Sichtprüfung erfolgen. Bei intensiver Nutzung oder starker Belastung der textilen Anschlagmittel, wird dringend empfohlen, kürzere Prüfintervalle als einmal jährlich festzulegen. Geachtet werden soll hierbei vor allem auf Beschädigungen, Risse und Einkerbungen am Hebeband bzw. am Mantel des Rundschlinge.

Bergegurte sind von dieser Regelung ausgenommen, bei diesen handelt es sich streng genommen nicht um textile Anschlagmittel, da diese nur zum Ziehen verwendet werden dürfen und daher nicht gewartet werden müssen. Dennoch empfehlen wir eine Sichtprüfung vor jeder Verwendung.

Rundschlingen aus Polyester und Hebebänder haben (auch aufgrund zugefügter Alterungsschutzmittel) keine festgelegte Haltbarkeit oder Ablaufdatum. Dennoch müssen sie vor jedem Gebrauch sorgfältig auf Mängel überprüft werden (Sichtprüfung). Wenn eines der untenstehenden Kriterien zutrifft, hat das textile Anschlagmittel (Bergegurt, Hebeband, Rundschlinge, Endlosschlinge) seine Ablegereife erreicht:

Rundschlingen und Endlosschlingen:

  • Verformungen durch bspw. Wärmeeinfluss
  • Schäden am Mantel (Einfachmantel, Doppelmantel), z.B. Schnitte, Risse oder durch Chemikalien
  • beschädigtes, nicht mehr lesbares oder fehlendes Etikett

Hebebänder und Bergegurte:

  • Garneinschnitte im Gewebe von mehr als 10%
  • Beschädigung der tragenden Nähte
  • Verformungen durch erhöhte Temperaturen
  • Schäden durch aggressive Stoffe wie z.B. Chemikalien
  • beschädigtes, nicht mehr lesbares oder fehlendes Etikett
Was muss man bei scharfkantigen Lasten beachten?

Laut DGUV Regel 209-061, Kapitel 1 dürfen textile Anschlagmittel aus Chemiefasern bei Lasten mit scharfen Kanten oder aufrauenden Oberflächen nur verwendet werden, wenn die gefährdeten Stellen des textilen Anschlagmittels geschützt sind. Der Schutz muss sowohl die unteren als auch die oberen scharfen Kanten umfassen. Bei scharfen Kanten dürfen Hebebänder und Rundschlingen folglich nur mit geeigneten Kantenschutzwinkel (z.B. aus PU Dicke ≥5mm) eingesetzt werden. PVC- und PU-Schutzmanschetten sind nur Abriebschutz und schützen nicht vor scharfen Kanten! Die DGUV definiert einen Winkel als scharf, wenn der Kantenradius kleiner als die Dicke des Hebebandes bzw. der Rundschlinge ist. Alternativ kann ein Schutz auch durch die Verwendung eines Schutzschlauchs (PU-beschichtet, ähnlich einem Feuerwehrschlach) gewährleistet werden.

Kaufen Sie Ihre textilen Anschlagmittel wie Hebebänder, Rundschlingen, Endlosschlingen bei uns im Online-Shop oder bestellen Sie diese telefonisch über unsere Hotline. Unsere technisch versierten Mitarbeiter beraten Sie gerne!

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