Kettengehänge

HEBELA Kettengehänge können als 1-Strang, 2-Strang, 3-Strang und 4-Strang Variante konfiguriert werden. Alternativ fertigen wir Hebebandgehänge und Kranzketten für Ihren Einsatzzweck. Unsere Kettengehänge in Güteklasse 8 und Güteklasse 10 sind in Länge und Tragfähigkeit variabel und werden auf Wunsch mit Verkürzungselementen gebaut. Alle HEBELA Kettengehänge, Hebebandgehänge und Kranzketten werden nach EN 818-4 individuell im Kundenauftrag angefertigt und sind mit einer Prüfplakette versehen. Alle verwendeten Bauteile sind nach DIN EN 1677 hergestellt und werden individuell geprüft. Auf Wunsch verbauen unsere geschulten und erfahrenen Mitarbeiter verschiedene Lasthaken wie Baustahlmattenhaken, Containerhaken, Sicherheits-Lasthaken, Weitmaulhaken, Wirbelhaken und viele weitere Hakentypen. Damit Sie Ihr individuelles Kettengehänge für Ihren Einsatzzweck erhalten.

Wissenswertes über Kettengehänge

Kettengehänge (auch Anschlagketten, Krangehänge oder Kranketten) aus Rundstahlketten nach DIN EN 818-4 sind sehr robuste Anschlagmittel. Solche Kranketten werden für das sichere, problemlose und fachgerechte Heben, Transportieren und Sichern schwerer Lasten mit und ohne Anschlagpunkte genutzt. Sie verbinden die Anschlagpunkte der zu hebenden Last oder das Lastaufnahmemittel mit dem Tragmittel, wie beispielsweise einem Kranhaken.

Es gibt verschiedene Bauarten von Kettengehängen sowie Materialklassen. Kaufen Sie Ihre speziell konfektionierten Güteklasse 8 und Güteklasse 10 Kettengehänge für Ihre Hebeaufgabe bei uns im HEBELA Online-Shop oder telefonisch. Wir fertigen Krangehänge individuell für Sie nach DIN EN 818-4 an. Auf Anfrage verbauen wir den für Ihren Anschlagpunkt benötigten Endbeschlag und fertigen individuelle Nutzlängen und Konstruktionen. Auch sind unsere Kettengehänge auf Wunsch durch eine Verkürzungsklaue bzw. einen Verkürzungshaken einfach verkürzbar.

Welche Typen Kettengehänge gibt es und wie werden sie eingesetzt?

Eine 1-Strang Krankette setzt sich aus einem Aufhängeglied, einer Lastkette und einem Haken zusammen. Das 1-strängige Kettengehänge eignet sich für einen geraden, rechtwinkligen Zug nach unten mit einem Anschlagpunkt. Alternativ kann die Last umschlungen und der Lasthaken (z.B. Gabelkopfhaken, Gießereihaken, Wirbellasthaken, Ösenlasthaken) oberhalb der Last in die Kette eingehangen (Schnürgang) werden. Dieser Schnürgang wird bei Lasten ohne Anschlagpunkt genutzt.

Ein 2-Strang Kettengehänge besteht aus einem Aufhängeglied, zwei gleich langen Lastketten und zwei identischen Hakenendbeschlägen. Die 2-Strang Anschlagkette wird vorwiegend für Lasten mit zwei Anschlagpunkten eingesetzt. Ähnlich wie bei den 1-Strang Kettengehängen können auch 2-strängige Krangehänge als Kettenschlingen verwendet werden. Dabei wird die Last umschlungen und der Lasthaken (z.B. Gabelkopfhaken, Gießereihaken, Wirbellasthaken, Ösenlasthaken) oberhalb der Last in die Kette eingehängt (Schnürgang).

Ein 3-Strang Krangehänge besteht aus einem Aufhängeglied, das in den Kranhaken eingehängt wird, drei gleich langen Lastketten und drei identischen Hakenendbeschlägen. Das 3-Strang Krangehänge ist ideal für Lasten mit drei Anschlagpunkten oder für runde Lasten geeignet. Die Last wird dabei gleichmäßig auf die drei Ketten verteilt, was eine stabile und sichere Handhabung gewährleistet. 3-strängige Kranketten werden zum Heben und Transportieren schwerer, runder Lasten mit drei Anschlagpunkten (bspw. Schachtrohre aus Zement) verwendet.

4-Strang Kettengehänge bestehen aus einem Befestigungsglied, vier gleich langen Lastketten und vier identischen Hakenendbeschlägen. Die 4-strängige Anschlagkette eignet sich besonders gut für rechteckige oder flache Lasten mit insgesamt vier Anschlagpunkten (bspw. Kisten, Baustahlmatten, Betonplatten usw.).

Kranzketten (auch Endloskette) gibt es in einer ineinander verbundenen endlosen Ausführung oder als sogenannte Schlaufenkette. Bei einer Schlaufenkette wird die Lastkette an einem Aufhängering (auch Kranring) mit Verbindungsgliedern befestigt. Eine Schlaufenkette (mit Aufhängering) hat durch die knickfreie Aufhängung im Kranhaken bei bestimmten Anschlagarten eine höhere Tragfähigkeit als eine endlose Kranzkette. Kranzketten werden ähnlich wie Rundschlingen für das Anschlagen von Lasten ohne Anschlagpunkte (bspw. Rohre) verwendet. Die Last kann entweder in die Endlosketten eingehangen werden, oder die Kranzketten bzw. Schlaufenketten werden um die Last gelegt (Schnürgang).  

Auch Hebebandgehänge und Rundschlingengehänge werden zum Heben von Lasten verwendet. Diese werden in der Regel dort eingesetzt, wo Oberflächen des Ladegutes besser geschützt werden müssen, oder sich die Anschlagpunkte an der Unterseite der Last befinden (z.B. bei Containern). Hebebänder und Rundschlingen sind deutlich leichter und flexibler als Lastketten und bieten einen hervorragenden Schutz für empfindliche Lasten. Dank ihrer Flexibilität und geringeren Gewichtes sind Bandgehänge leichter zu handhaben und zu transportieren. Zudem tragen sie zur Reduzierung des Verletzungsrisikos und der Beschädigungen am Hebegut bei. Allerdings sind sie nicht verkürzbar und verschleißen, abhängig vom Einsatz, schneller. Verschlissene Hebebänder in einem Hebebandgehänge können dafür leicht und kostengünstig ausgetauscht werden.

Welche Tragfähigkeiten haben Kettengehänge der Güteklasse 8 und Güteklasse 10?

Beim Einsatz von Anschlagketten spielt der Neigungswinkel der Kette eine entscheidende Rolle für die Tragfähigkeit. Ein größerer Neigungswinkel verringert aufgrund der zusätzlich entstehenden (seitlich auf die Kette wirkenden) Horizontalkräfte die Belastbarkeit des Krangehänges. Der Neigungswinkel darf 60° nicht überschreiten. Unsere Traglasttabelle (Tragfähigkeitstabelle) hilft Ihnen, die richtige Kette für Ihre Herausforderung zu finden.

Beachten Sie vor Gebrauch einer Krankette unbedingt die auf der Traglast-Plakette angegebene Tragfähigkeit!

Tabelle 1: Tragfähigkeit Kettengehänge Güteklasse 8 und Güteklasse 10

Bei unseren Kettengehängen und Anschlagketten beträgt der Sicherheitsfaktor das 4-fache der angegeben Tragfähigkeit. Dieser Sicherheitsfaktor ist nach Norm DIN EN 1677 für hochfeste Bauteile der Güteklasse 8 und Güteklasse 10 gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet: Der Hersteller muss nachweisen, dass die Bruchkraft der Anschlagmittel mindestens das 4-Fache ihrer Nenntragfähigkeit (WLL) beträgt.

Für weitere Informationen zur Zusammensetzung und Erklärung der einzelnen WLL-Faktoren empfehlen wir folgende, sehr hilfreiche und einfach erklärende Seite der Berufsgenossenschaft.  

Wie unterscheiden sich Kettengehänge bzw. Anschlagketten der Güteklasse 8 und Güteklasse 10?

Die Güteklasse beschreibt vereinfacht gesagt die notwendige Kraft pro mm² um eine Lastkette oder ein Anschlagmittel zu brechen. Bei GK 8 sind dies 800 Newton/mm², bei GK10 sind es 1000 Newton/mm². Je höher die Güteklasse, desto größer ist die Bruchlast und somit die Tragfähigkeit bei gleicher Materialstärke. Rundstahlketten der GK 10 weisen dementsprechend eine bis zu 25% höhere Tragfähigkeit als Rundstahlketten der GK 8 mit vergleichbaren Dimensionen auf.

Tabelle 2: Tragfähigkeitsvergleich Güteklasse 8 und Güteklasse 10

Eine höhere Güteklasse wird entweder durch eine spezielle Härtung oder eine aufwändigere Legierung erreicht und wird oft als Sondergüte bezeichnet. Mit einer höheren Güteklasse können somit kleinere Anschlagketten mit geringerem Gewicht für einen Hebevorgang eingesetzt werden um die Handhabung zu vereinfachen.

Kranzketten sowie Schlaufenketten (auch Endloskette) werden genutzt um Lasten ohne Anschlagpunkte zu heben. Die Last wird dabei entweder durch das Auge der Kranz- und Schlaufenkette geschoben, oder die Ketten umreifen die Last im Schnürgang. Die Aufhängung der Endloskette im Kranhaken sowie die Anschlagwinkel sind für die Tragfähigkeiten und die Belastbarkeit der Doppelstränge entscheidend.

Wird eine Kranzkette ohne Aufhängering direkt im Hängegang in einen Kranhaken eingehangen und die Rundstahlkette knickfrei um die Last gelegt, darf aufgrund der Biegebeanspruchung im Kranhaken nur 80% der Tragfähigkeit des Doppelstranges genutzt werden (bei 0-7° Belastungswinkel). Gleiches gilt im Schnürgang mit einer Endloskette. Dort sorgen die Biegebelastung im Kranhaken sowie die Biegebelastung im Schnürpunkt für die verringerte Tragfähigkeit auf 80% des Doppelstranges.

Wird eine Last (bspw. ein Rohr) knickfrei durch eine Schlaufenkette geschoben und der Aufhängering in einen Kranhaken eingehangen, entsteht hingegen keine Biegebeanspruchung und die volle Tragfähigkeit der Doppelstränge kann genutzt werden. Voraussetzung dabei ist, dass die beiden Enden der Rundstahlkette jeweils mit einem Verbindungsglied am Aufhängering befestigt sind. Die Montage mit Verbindungsgliedern verhindert dabei eine Biegebelastung (bei 0-7° Belastungswinkel).  

Die Tragfähigkeiten unserer Kranzketten finden Sie in unseren Tragfähigkeitstabellen. Eine bebilderte und einfach Beschreibung finden Sie bei der Berufsgenossenschaft.

Montierte Kettengehänge bestehen aus Rundstahlketten für Hebezwecke (auch: Meterketten, Lastketten, Anschlagketten) nach DIN EN 818-2 sowie geschmiedeten, geprüften Einzelteilen (bspw. Hakenendbeschläge wie Gabelkopfhaken, Ösenhaken, Lasthaken, Wirbellasthaken) nach Norm DIN EN 1677-1 bis DIN EN 1677-4.

Kettengehänge zum Bewegen von Lasten nach Norm DIN EN 818-4 müssen vom Hersteller montiert, plakettiert, zertifiziert sowie mit einer Kettenkarteikarte versehen werden.

Deshalb gilt:

                  Rundstahlkette nach DIN EN 818-2

                + Ketteneinzelteile nach DIN EN 1677-1 bis DIN EN 1677-4

                + Tragfähigkeits- und Prüfplakette sowie Zertifikat & Kettenkarteikarte

                = Kettengehänge/Anschlagkette gemäß DIN EN 818-4

Kettengehänge sind nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Maschine und müssen vom Hersteller dementsprechend zertifiziert sein. Sie müssen mindestens jährlich, bei starker Nutzung öfter, von einer befähigten Person geprüft werden. Die Norm DIN EN 685-5, Punkt 8.3.1 bis 8.3.6 legt die Kriterien fest, nach denen die Prüfung der Anschlagketten, Einzelteile und des gesamten Kettengehänges zu erfolgen hat. Sowohl die Plakette, als auch das Prüfzertifikat sowie die Kettenkarteikarte werden dazu benötigt. Ohne gültige Tragfähigkeitsplakette darf eine Krankette nicht benutzt werden.

Alle Anschlagketten werden mit einer UVV-Plakette und einer Traglast-Plakette versehen. Gemäß der Norm DIN EN 818 und der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG befinden sich darauf folgende Angaben:

  • Traglast-Plakette:
    • Tragfähigkeit (WLL) mit Angabe der Neigungswinkel
    • Nenngröße (= Nenndicke) der Anschlagkette
    • Anzahl der Einzelstränge
    • Rückverfolgbarkeits-Code
    • CE-Kennzeichnung
  • UVV-Plakette: Auf dieser wird angezeigt, wann die Zurrkette das nächste Mal geprüft werden muss oder das letzte Mal geprüft wurde (Abhängig vom Prüfer).

Jedes Kettengehänge wird mit einer Herstellernummer und einer Kettenkarteikarte versehen, die es ermöglicht, die Herkunft jedes Teils zu verfolgen und wichtige Informationen über die Nutzung und Wartung zu dokumentieren.

In einer Kettenkarteikarte wird das Kettengehänge beschrieben sowie alle Prüfungen, sowie ggf. der Einbau von Ersatz- und Austauschteilen nachgehalten. Diese kann man sich ähnlich einer Mischung aus Fahrzeugschein und „Scheckheft“ eines KFZ vorstellen. Ohne eine Kettenkarteikarte kann eine Kette nicht geprüft werden, da Veränderungen an der Kette (Bsp. Teileaustausch) sonst nicht nachvollzogen werden können.

Die Kettenkarteikarte muss folgendes enthalten:

  • den Hersteller des Kettengehänges
  • die Hersteller der einzelnen Bauteile
  • das Montagedatum
  • Informationen über die Kette wie Güteklasse, Strangzahl und Traglasten
  • die individuelle und plakettierte Kettennummer
  • Platz für Austauschteile sowie Prüfnachweise

Alle Kettengehänge sowie Zurrketten von HEBELA werden standardmäßig mit einer gedruckten Kettenkarteikarte ausgeliefert.

DGUV Regel 109-017, Anhang C2 legt gemäß Norm DIN EN 818 fest, dass Anschlagketten der GK 8 in Umgebungstemperaturen zwischen -40°C und + 400°C verwendet werden dürfen. Bei Temperaturen > 400°C dürfen die Anschlagketten der Güteklasse 8 nicht eingesetzt werden. Anschlagketten der Sondergüte GK 10 dürfen aufgrund Ihrer speziellen Härtung nicht in Umgebungstemperaturen > 200°C verwendet werden. Durch Hitze verändern sich die Eigenschaften des verwendeten Stahls, dementsprechend treten beim Einsatz von Kettengehängen abhängig von der Temperatur folgende, dauerhafte Tragfähigkeitsverluste auf:

Tabelle 3: Tragfähigkeitsverlusttabelle

Die niedrigeren Einsatztemperaturen von Anschlagmitteln der GK 10 sind auf das angewendete Härtungsverfahren zurückzuführen. Allerdings gibt es auf dem Markt auch spezielle Bauteile dieser Güteklasse, die durch aufwändigere Legierungen bis zu 400°C standhalten können.

Um die richtige Größe und Tragfähigkeit eines Kettengehänges für Ihre spezifischen Anforderungen zu bestimmen, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden.

  • Das anzuhebende Gewicht/Traglast, die Anzahl der Anschlagpunkte und der Anschlagwinkel sind abhängig von der Kettenlänge und der Position der Anschlagpunkte.
  • Kettengehänge der Güteklasse 10 bieten eine höhere Tragfähigkeit bei gleichem Kettendurchmesser und Kettengewicht, was sie besonders effizient macht.
  • Wenn Sie eine flexible Länge benötigen, können Verkürzer eingesetzt werden, um ein Krangehänge in der Länge einfach und variabel zu verändern.
  • Schließlich sollte der richtige Hakentyp für die Anschlagpunkte basierend auf den Hakendimensionen ausgewählt werden, um eine sichere und effektive Handhabung zu gewährleisten.

Die verschiedenen Bauteile eines Kettengehänges sind verwechslungsfrei konfektionierbar, d.h. ein Lasthaken für Kette 8mm passt auch nur auf eine Lastkette 8mm. Unsere technische geschulten Mitarbeiter beraten Sie hierzu gerne telefonisch vor Ihrer Kaufentscheidung.

Da Lasten statisch bedingt nur an 3 Punkten angehoben werden, bleibt der vierte Punkt immer unbelastet. Er dient lediglich zur Sicherung der Last gegen Kippen. Je nach Bewegung und Pendeln der Last, Kettenlänge und Position der Anschlagpunkte wechseln die belasteten 3 Stränge während des Hebevorgangs permanent. 4-Strang Kettengehänge haben deshalb dieselbe Traglast wie 3-Strang Kettengehänge. Dennoch ist es abhängig von der Beschaffenheit der Last in der Regel sinnvoll, ein 4-Strang Kettengehänge zu verwenden, um die Last auszubalancieren oder gegen Kippen zu sichern.

Alle Anschlagmittel wie Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Nutzung und mindestens einmal jährlich (bei Bedarf auch öfter) von einem Sachkundigen überprüft werden. Rundstahlketten sowie Bauteile, die als Anschlagmittel eingesetzt werden, müssen mindestens alle drei Jahre auf Rissfreiheit untersucht werden.

DGUV Regel 109-017 Kapitel 8.1 besagt, dass Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel vor ihrer ersten Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden müssen. Für HEBELA Anschlagmittel erhalten Sie von uns ein Prüfzeugnis, somit übernehmen wir diese erste Prüfung für Sie. Weiterhin sind besagte Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel in Abständen von längstens einem Jahr durch eine zur Prüfung befähigten Person zu prüfen. (Kapitel 8.2).

Die mindestens jährlich stattfindenden UVV-Prüfungen der Krangehänge können als Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt werden (Kapitel 8.4). Jede dritte Prüfung muss als umfangreiche Material- und Rissprüfung, welche wenige hundert Euro kostet, durchgeführt werden (TRBS 1201). Bei zunehmender Einsatzhäufigkeit sowie bei Auftreten von Verschleiß, Korrosion, Hitzeeinwirkungen und erhöhter Störanfälligkeit müssen die Prüfintervalle verkürzt werden. Eine Verlängerung der Intervalle auf mehr als einmal jährlich ist aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung nicht gestattet. Die Prüfung gemäß DGUV 109-017 ist dabei nach den Kriterien der DIN 685-5 Punkt 8.3.1 – 8.3.6 für geprüfte Rundstahlketten zu erledigen.

Bei der Sichtprüfung an Anschlagketten ist gemäß DGUV Regel 109-017 Kapitel 8.4.4 auf Folgendes zu achten:

  • Verformungen oder Bruch eines Kettenglieds
  • mechanische Schäden (z.B. Anrisse, Einkerbungen)
  • Korrosionserscheinungen (z.B. Rost), welche die Tragfähigkeit beeinträchtigen
  • Schäden durch Temperatureinflüsse
  • Abnahme der gemittelten Gleitdicke an irgendeiner Stelle um mehr als 10%
  • fehlendes, beschädigtes oder nicht lesbares Kennzeichenetikett

Der Unternehmer ist außerdem verpflichtet, sicherzustellen, dass ein Nachweis über die durchgeführten Prüfungen erstellt wird. Dieser Nachweis muss mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden (DGUV Kapitel 8.5). Für Kettengehänge, Hebebandgehänge, Rundschlingengehänge und Zurrketten erhalten Sie von HEBELA eine Kettenkarteikarte mit speziellen Feldern für die Prüfnachweise.

Laut TRBS 1203 ist eine zur Prüfung befähigte Person jemand, der aufgrund fachlicher Ausbildung und Berufserfahrung umfassende Kenntnisse im Bereich der Lastaufnahmeeinrichtungen besitzt. Diese Person muss mit den relevanten Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten technischen Regeln (wie BG-Regeln und DIN-Normen) so vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln beurteilen kann.

Alle unsere Mitarbeiter in der Produktion sind entsprechend ausgebildet, geschult und zertifiziert. Jede von uns montierte Anschlagkette, jedes Kettengehänge und jede Zurrkette wird zudem einer Qualitätskontrolle durch eine zweite Person unterzogen. Mit HEBELA sind Sie auf der sicheren Seite!

  • Nur Anschlagketten verwenden, die eine lesbare Plakette tragen.
  • Anschlagketten nur bis zur angegebenen Tragfähigkeit verwenden.
  • Nur unbeschädigte Lastketten verwenden.
  • Verkürzungen nur mit Verkürzungsklauen oder Verkürzungshaken vornehmen.
  • Keine verdrehte Kette belasten, Verknotungen sind untersagt.
  • Bei Handhabung mit scharfkantigen Lasten, die Kette durch entsprechende Zwischenlagen (bspw. Kantenschutzwinkel) schützen.
  • Rundstahlketten nicht in säure- oder laugenhaltiger Umgebung einsetzen, diese Greifen das Material an und verringern die Tragfähigkeit

Bei sachgemäßem Einsatz gehen Kettengehänge und Rundstahlketten nicht kaputt. Sie sind äußerst robust und langlebig und werden lediglich durch Überbelastung durch den Benutzer beschädigt.

Deswegen sollten Anschlagketten und Anschlagmittel vor jeder Nutzung in Augenschein genommen und auf Schäden geprüft werden. Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind Zurrketten sowie  Anschlagketten der weiteren Benutzung sofort zu entziehen und ggf. zu reparieren bzw. auszutauschen. Bei der Sichtprüfung ist auf folgendes zu achten:

Bild 1: Ablegereife von Kettengehängen bzw. Lastketten

Ketten, die örtliche Schäden (bspw. gebogene Kettenglieder, Risse oder Kerben an den Kettengliedern) aufweisen, sind außer Betrieb zu nehmen.

An keiner Stelle darf die Kette eine Dehnung von mehr als 5% aufweisen.

Die Verringerung der Kettennenndichte darf 10% nicht überschreiten.

Weiterhin: bei bedenklichen Korrosionserscheinungen (Rost) sowie bei fehlender Etikettierung.

Die Lebensdauer und Haltbarkeit von Kettengehängen werden von mehreren entscheidenden Faktoren beeinflusst. Einer der wichtigsten Faktoren ist die Qualität der Anschlagkette selbst sowie die Art der Oberflächenbehandlung. Eine spezielle Oberflächenbehandlung, wie etwa Verzinkung oder Beschichtung, kann die Anschlagkette vor Korrosion und anderen Umwelteinflüssen schützen.

Darüber hinaus sind Rundstahlketten bei der bis zu 2,5-fachen zugelassenen Belastung im sogenannten „elastischen Bereich“ und brechen nicht, sondern dehnen sich. Dies ist ein vorgeschriebenes Sicherheitsmerkmal nach DIN EN 818-2. Auch Bauteile nach DIN EN 1677, (z.B. Lasthaken, Verbindungsglieder, Aufhängeringe) verhalten sich so. Sehr hohe Temperaturen (siehe Tabelle Umgebungstemperaturen) sowie Säuren und Laugen führen zu einer ungewollten Härtung des Stahls und den Verlust seiner Elastizität. Somit können Kettengehänge ungewollt und bei geringer Traglast brechen. Ebenfalls verringern sehr niedrige Temperaturen die Materialeigenschaften und erhöhen das Risiko von Brüchen.

Achten Sie dementsprechend immer und zu Ihrer eigenen Sicherheit auf den sachgemäßen Einsatz bei Verwendung von Kettengehängen!

Welche Spezifikationen und Qualitätsstandards sollten beim Kauf von Kettengehängen berücksichtigt werden?

Ein wichtiger Aspekt sind die Güteklassen der Hebeketten. Diese Klassifikationen geben Auskunft über die Festigkeit und Tragfähigkeit der Gehänge und müssen auf die jeweilige Anwendung abgestimmt sein.

Ein weiteres wesentliches Kriterium ist das Vorhandensein eines Prüfzeugnisses sowie einer Kettenkarteikarte. Diese Dokumente sollten vom Hersteller bereitgestellt werden und dienen als Nachweis dafür, dass das Kettengehänge entsprechend den geltenden Normen geprüft wurde und den erforderlichen Qualitätsstandards entspricht. Das Prüfzeugnis enthält Informationen über die durchgeführten Tests und deren Ergebnisse, während die Kettenkarteikarte detaillierte Daten zu den einzelnen Komponenten des Kettengehänges liefert.

Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass alle Bauteile des Kettengehänges mit einer aufgestempelten Chargennummer versehen sind. Diese Chargennummer ermöglicht die Rückverfolgbarkeit der einzelnen Teile.

Welche Hakenendbeschläge verbauen wir?

Entdecken Sie unsere Produkte und kaufen Sie bequem in unserem Onlineshop oder per telefonischer Bestellung bei uns. Heute bestellt, morgen ausgeliefert (gilt für Lagerware)!  Gestalten Sie das individuell für Ihre Hebeanwendung angefertigte Kettengehänge mit Ihrer gewünschten Nutzlänge und Ihrem gewünschten Anschlagmittel. Wir bieten Ihnen verschiedenste Hakenendbeschläge bei uns im Shop an:

  • Lasthaken, Gabelkopflasthaken, Ösenhaken, Ösenlasthaken, Wirbelhaken, Sicherheits-Lasthaken, Sicherheits-Wirbelhaken, Weitmaulhaken, Gießereihaken, Containerhaken;
  • Sonderhaken, Blechverladehaken, Baustahlmattenhaken sowie Aufhängeringe;
  • Verkürzungshaken, Verkürzungsklaue, Doppel-Verkürzungsklaue.
Hebela Kundensupport
Hebela Hallo
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