Sicherungszubehör

Für die korrekte und schonende Sicherung Ihrer Ladung bietet HEBELA Ihnen umfangreiches Zubehör zur Ladungssicherung. Wir führen Kantenschutz in verschiedenen Größen zum Schutz Ihrer Zurrgurte, Antirutschmatten für bessere Haftung der Ladung auf dem Fahrzeugboden, Zurrösen für Anhänger sowie ein umfangreiches Sortiment an Anhängernetzen und Containernetzen sowie Planen in verschiedenen Größen. Bestellen Sie direkt online oder sprechen Sie uns gerne persönlich an. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre Herausforderung.


Wissenswertes über Sicherungszubehör zur Ladungssicherung

Für die Verantwortlichkeiten innerhalb der Ladungssicherung gibt es verschiedene Vorschriften sowie Gesetze.

Ladung muss adäquat gesichert werden: Artikel §22 StVO besagt, dass jegliche Ladungen „so zu verstauen und zu sichern [sind], dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können".

Technische Vorgaben für die Ladungssicherung: Die Richtlinie VDI 2700 (v.a. Blatt 8.1 und 8.2) ist das Referenzwerk für die sichere Ladungssicherung auf Kfz (VDI = Verein Deutscher Ingenieure). Diese Richtlinien bieten detaillierte technische Vorschriften zur korrekten Ladungssicherung. Darin wird beschrieben, welche Kräfte während der Fahrt auf das Frachtgut einwirken und wie diese dementsprechend gesichert werden können.

Der Unternehmer ist für die Bereitstellung geeigneter Fahrzeuge verantwortlich: Ähnliches findet sich ebenfalls in §31 StVZO: „Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet."

Fahrzeugführer/-fahrer ist für die Sicherung der zu fahrenden Ladung ultimativ verantwortlich: Neben diesen technischen Vorgaben des VDI und der StVO ergeben sich diese zivilrechtlichen Pflichten aus §412 HGB, welcher besagt, dass „der Frachtführer […] für die betriebssichere Verladung zu sorgen [hat]". Dies bedeutet, dass neben der unternehmerischen Haftung immer der Frachtführer (z.B. LKW-Fahrer) für die Ladungssicherung ultimativ verantwortlich ist.

Welche Arten von Sicherungszubehör für die Ladungssicherung bieten wir an?

Bei der kraftschlüssigen Ladungssicherung (Niederzurren) wird das Transportgut im Kfz mittels Zurrgurten auf die Ladefläche gedrückt. Beim Niederzurren unterliegen die textilen Zurrmittel an den Ecken und Kanten des Ladeguts mechanischen Belastungen. Der Einsatz eines Kantenschutzes erweist sich hierbei als sinnvoll, um die Kraftübertragung zu verbessern, die Zurrgurte vor scharfen Kanten zu schützen sowie die zu transportierende Ladung gegen Beschädigungen zu schützen. Insbesondere die Sicherung von schweren Betonblöcken ist nur mit Kantenschutz möglich, da ansonsten die Gurte an den Kanten stark beschädigt würden oder eine Zurrkette die Kanten des Betonblocks beschädigt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Ladungssicherung beim Niederzurren im Transportbereich ist die Reibung. Eine höhere Reibung zwischen der Ladung und der Ladefläche führt dazu, dass weniger Sicherungsmittel erforderlich sind. Diese sogenannte Gleitreibung, d.h. die auftretende Widerstandskraft zwischen einem Objekt (der Last) und der Ladefläche, hängt grundsätzlich von der Oberflächenbeschaffenheit der Ladung und der Oberfläche der Ladefläche ab. Zum Beispiel hat Metall auf Metall einen sehr geringen Gleitreibwert und haftet dementsprechend schlecht aneinander, wobei Holz auf Gummi einen sehr hohen Gleitreibwert aufweist und dementsprechend schlechter aufeinander rutscht. Wie an diesem Beispiel zu sehen, stellen z.B. Anti-Rutschmatten aus Gummi ein besonders geeignete Mittel dar, um die Reibung zwischen der Ladung und der Ladefläche zu erhöhen. Anti-Rutschmatten erhöhen dabei den Gleitreibwert erheblich, wodurch weniger oder kleinere Vorspannkräfte durch Zurrgurte und damit weniger oder kleinere Zurrmittel erforderlich sind.

Zur weiteren Erklärung: Bei Anti-Rutschmatten wird im Allgemeinen ein Gleitreibwert von µ = 0,6 angenommen. Das bedeutet, dass sich eine Reibkraft von 60% des Ladungsgewichts ergibt. Die Ladung darf hierbei ausschließlich Kontakt mit der Anti-Rutschmatte haben, und darf an keiner Stelle in Kontakt mit der Ladefläche oder dem Fahrzeugboden sein. Zusätzlich muss die Anti-Rutschmatte sichtbar unter der Ladung hervorstehen. VDI 2700 Blatt 15 legt für die Materialien der Anti-Rutschmatten Qualitätsmerkmale und Kriterien (u.a. Mindest-Zugfestigkeit sowie die Dehnung (bzw. Reißdehnung)) fest, unter welchen diese zur Ladungssicherung verwendet werden dürfen.

Die Ladungssicherung auf Mulden, Pritschen, offenen Anhängern oder Containern wird durch die Verwendung von Containernetzen und Anhängernetzen gewährleistet. Insbesondere lose Stückgüter wie Baumschnitt oder Bauschutt bergen durch unbeabsichtigtes Herabfallen ein erhebliches Unfallrisiko im Straßenverkehr. Ladungssicherungsnetze (Containernetze, Anhängernetze) werden über ein Gummiseil oder in den Ösen an verfügbaren Sicherungshaken am Fahrzeug befestigt. Auch lose Werkzeuge und Arbeitsmaterialien auf z.B. Pritschwagen und Anhängern müssen mit Netzen für den Falle eines Unfalles gesichert werden. Es ist wichtig, dass am Fahrzeug entsprechende Befestigungspunkte für diese Netze vorhanden sind. Zusätzlich bieten unsere Containerplanen bzw. Abdeckplanen Schutz für Inhalte stehender Container und Mulden gegen Wind und Wetter.

Ältere Kfz und Anhänger sind oft nur mit wenigen Zurrpunkten und Zurrösen ausgestattet, was die Ladungssicherung erschwert, da in solchen Fällen die Abspannwege lang sind. Grundsätzlich gilt: Je kürzer die abgespannte Strecke ist, desto sicherer ist die Verzurrung. Jeder Lkw, Pkw-Anhänger oder Transporter kann grundsätzlich nachträglich mit Zurrpunkten wie Anschlagpunkten und Zurrösen ausgestattet werden. Allerdings erfordert die Nachrüstung von Anhängern, Transportern und Aufliegern mit Zurrpunkten Fachkenntnisse und muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (DIN EN 12640). Bitte beachten Sie, dass es nicht genügt bzw. nicht zugelassen ist, Zurrmulden, Zurrösen oder Airlineschienen einfach an der Ladefläche, der Fahrzeugwand oder der Fahrzeugdecke zu verschrauben oder zu verschweißen. Die Fahrzeugböden müssen dafür entsprechend geeignet oder vorgerüstet sein, viele Fahrzeugböden sind bereits mit entsprechenden Gewindelöchern ausgestattet. Prüfen Sie unbedingt die Gegebenheiten Ihres Anhängers bzw. Fahrzeug bevor Sie Zurrpunkte oder Zurrösen verbauen.


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