Anschlagpunkte/Zurrösen
Anschlagpunkte & Zurrösen: Sicherheit und Stabilität bei Transport und Verladung.
Zurrpunkte sind sogenannte Lastaufnahmemittel, an denen Zurrmittel (Spanngurte, Zurrketten usw.) am Fahrzeug zur Ladungssicherung angeschlagen werden können. Bei der Ladungssicherung spielt nämlich vor allem das Vorhandensein von geeigneten Anschlagpunkten (z.B. Zurrösen oder Zurrmulden) eine entscheidende Rolle. Durch das ordnungsgemäße Verzurren und Sichern der Ladung auf dem Transportfahrzeug wird verhindert, dass diese während des Transport verrutscht, herabfällt oder während des Transportes sonstige ungewollte Bewegungen oder unnötiger Lärm entstehen (vgl. Anforderungen §22 StVO).
Ungesicherte oder falsch gesicherte Ladung/Güter, beispielsweise aufgrund einer unzureichenden Anzahl Zurrpunkte im Anhänger oder Transporter, birgt nicht nur erhebliche Risiken für den Fahrzeugführer. Im Falle eines Schadens oder bei einer Verkehrskontrolle kann unzureichende Ladungssicherung zudem strafrechtliche Konsequenzen für Fahrer, Verladepersonal und Versender haben (vgl. §412 HGB & §31 StVZO).
Ältere Nutzfahrzeuge und Anhänger verfügen oftmals nur über wenige Zurrpunkte und Zurrösen, was die Ladungssicherung erschweren kann, da Abspannwege in solchen Fällen oft lang sind. Grundsätzlich gilt: Je kürzer die abgespannte Strecke ist, desto sicherer ist die Verzurrung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, jeden Lastkraftwagen, Anhänger oder Transporter nachträglich mit zusätzlichen Zurrpunkten (Zurrmulden und Zurrösen) auszustatten, um eine ordnungsgemäße Ladungssicherung zu gewährleisten. Für Zurrpunkte in Fahrzeugen gelten folgende Normen:
Norm | Gültigkeit |
DIN EN 75410-1 | Nutzfahrzeuge bis 3,5t, außer Kastenwagen |
DIN EN 12640 | Nutzfahrzeuge über 3,5t |
DIN EN 75410-3 | Kastenwagen |
Tabelle 1: Aktuell gültige Normen für Zurrpunkte und Zurrösen
Allgemein besagen diese Normen, dass Zurrpunkte so beschaffen sein müssen, dass die auftretenden Gewichtskräfte in die tragenden Teile des Fahrzeugs eingeleitet werden können. Beachten Sie, dass grundsätzlich eine gerade Anzahl an Zurrpunkten verbaut sein muss.
Die Norm DIN EN 75410-1 beschreibt die Anforderungen an Zurrpunkte, die an Fahrzeugen (Lkw, Anhänger, Sattelanhänger mit Pritschenaufbauten) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5t angebracht werden. Die Norm legt dabei eine allgemeingütige zulässige Zurrkraft von 400 daN fest.
Gemäß der Norm DIN EN 12640 müssen die Zurrpunkte, die an Fahrzeugen (Lkw, Anhänger, Sattelanhänger mit Pritschenaufbauten) mit einer zulässigen Gesamtasse von mehr als 3,5t bis hin zu 7,5t angebracht werden, folgenden Belastbarkeiten standhalten:
Normzulässige Gesamtmasse | zulässige Zurrkraft |
zwischen 3,5t und 7,5t | 800 daN |
zwischen 7,5t und 12t | 1.000 daN |
mehr als 12t | 2.000 daN |
Tabelle 2: Norm DIN EN 12640
Die für Kastenwagen (bis 7,5t) gültige Norm DIN EN 75410-3 legt die zulässige Zurrkraft der Zurrpunkte gemäß folgenden Belastbarkeiten fest:
Normzulässige Gesamtmassezulässige Gesamtmasse | zulässige Zurrkraft |
bis zu 2t | 400 daN |
zwischen 2t und 5t | 500 daN |
zwischen 5t und 7,5t | 800 daN |
Tabelle 3: Norm DIN EN 75410-3
Unsere Zurrmulden besitzen eine zulässige Zurrkraft von 800 daN (HE-7950 und HE-7951) bis hin zu 2.000 daN (HE-7952). Unsere rechteckige Zurrmulde HE-7952 eignet sich somit für sämtliche Zurrpunkte. Unsere ovalen (HE-7950) und quadratischen (HE-7951) Zurrmulden mit einer zulässigen Zurrkraft von 800 daN eignen sich daher für Nutzfahrzeuge und Kastenwagen bis 7,5t.
Für die Nachrüstung genügt es jedoch nicht, die Zurrmulden oder Zurrösen auf der Ladefläche, an den Fahrzeugwänden oder an der Fahrzeugdecke zu befestigen. In der Regel werden Zurrösen und Zurrmulden in den Fahrzeugboden montiert. Oft sind die Böden der Ladeflächen in Transportern oder Anhängern dafür bereits mit Gewindelöchern versehen. Falls dies nicht der Fall ist, müssen die Zurrmulden oder Zurrösen mit einer Gegenplatte befestigt werden, die an den tragenden Teilen der Karosserie aufliegt, um eine optimale Zugfestigkeit zu gewährleisten. Hierfür sollte eine Fachwerkstatt zu Rate gezogen werden, damit die Zurrpunkte der jeweils gültigen Norm DIN EN 75410-1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5t, außer Kastenwagen), DIN EN 12640 (Nutzfahrzeuge über 3,5t) oder DIN EN 75410-3 (Kastenwagen) entsprechen. Lassen Sie sich von der Fachwerkstatt darüber hinaus ein Abnahmezeugnis oder einen Nachweis bzgl. Konformität des Einbaus ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass es weder ausreichend noch zulässig ist, Zurrmulden oder Zurrösen einfach auf die Ladefläche, die Fahrzeugwand oder die Fahrzeugdecke zu schrauben bzw. zu schweißen. Überprüfen Sie unbedingt die Gegebenheiten Ihres Anhängers oder Fahrzeugs, bevor Sie Zurrpunkte oder Zurrösen anbringen.