Hebebänder
Hebebänder, auch Hebegurte oder Schlaufenbänder genannt, sind flexible Polyesterbänder zum einfachen und sicheren Anheben von Lasten, bei HEBELA natürlich gefertigt nach DIN EN 1492-1. Es gibt sie als Endlosschlinge, mit zwei verstärkten Schlaufen, mit beidseitigem D-Bügel oder auch mit D-Bügel und Durchsteckbügel. Unsere Hebebänder sind robust und maximal sicher, die zugelassene Tragfähigkeit ist erkennbar über die allgemein gültige Farbcodierung des Bandes. Bei uns im Shop direkt bestellbar sind sie bis 10 Tonnen, Schwerlasthebebänder über 10 Tonnen fertigen wir gerne kurzfristig auf Kundenwunsch an.
Hebebänder mit verstärkten Endschlaufen (auch Hebegurt, Hebegurtschlinge, Schlaufen-Hebeband) aus Polyester (PES) zählen, wie Rundschlingen und Endlosschlingen, zu den textilen Anschlagmitteln. Die Herstellung und Etikettierung erfolgt nach DIN EN 1492-1. Sie werden u.a. verwendet, wenn eine saubere und breite Auflagefläche an der Last vorhanden ist. Durch diese breite Auflagefläche verteilt sich der Druck der Last auf eine größere Fläche, was eine schonendere Handhabung empfindlicher Lasten ermöglicht als bei schmalen Anschlagmitteln (z.B. Anschlagketten). Zudem lassen sie sich leicht unter die Last schieben und an die jeweiligen Gegebenheiten anpassen. Auch werden Hebebänder, kombiniert mit Schäkeln oder Hebebandhaken/Rundschlingenhaken, zum einfachen und flexiblen Anschlagen und Heben von Lasten verwendet. Hebebänder von HEBELA werden 2-lagig genäht, um höhere Tragfähigkeiten zu erreichen. Auf Anfrage fertigen wir auch 4-lagige Hebegurte für besonders schwere Anwendungen mit hohen Traglasten.
Bei scharfkantigen Lasten müssen Hebebänder mit entsprechenden Schutzschläuchen oder Kantenschutzwinkeln geschützt werden. Allerdings empfehlen wir bei in solchen Fällen und nach Möglichkeit die Verwendung von Anschlagketten und Kettengehängen. Allerdings sind PES-Hebebänder bei gleicher Tragkraft preiswerter als Anschlagketten und Kettengehängen, was bei der Wahl des passenden Anschlagmittels zu beachten ist.
Die aus Polyester (PES) hergestellten Schlaufen-Hebebänder sind imprägniert und weitestgehend verrottungsbeständig, da sie keine Feuchtigkeit aufnehmen. Zudem sind sie resistent gegen Kraftstoffe sowie witterungs- und UV-beständig.
Werden mehrere Hebebänder fest mit verschiedenen Beschlagteilen (Lasthaken, Kranringe) verbaut entstehen Hebebandgehänge. Diese eignen sich vor allem zum Heben und Bewegen schwerer Lasten mit festen Anschlagpunkten.
Alternativ können in Hebegurten auch D-Bügel aus gehärtetem und vergütetem Stahl direkt eingenäht werden, was die Handhabung je nach Einsatz erleichtert.
Hebebänder von HEBELA entsprechen der europäischen Norm DIN EN 1492-1 für textile Anschlagmittel. Hebebänder aus Polyester (PES) dürfen zwischen -40°C und +100°C eingesetzt werden. In der Regel haben Hebegurte Tragfähigkeiten zwischen 1-10 Tonnen, die Bandbreite variiert dabei von 30mm – 300mm. Höhere Tragfähigkeiten bis 30 Tonnen für den Schwerlastbereich fertigen wir kurzfristig auf Bestellung an.
Welche Tragfähigkeit haben Hebebänder?
Unsere Tragfähigkeitstabelle unterstützt Sie dabei, das passende textile Anschlagmittel für Ihre Hebeanwendung zu finden. Tragfähigkeiten von 1t, 2t, 3t bis 10t haben wir in der Regel lagernd. Höhere Tragfähigkeiten fertigen wir kurzfristig für Sie an. Kontaktieren Sie uns bei Bedarf gerne telefonisch oder per E-Mail. Unsere technisch versierten Mitarbeiter helfen Ihnen gerne individuell weiter.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei textilen Anschlagmitteln der Belastungsgrad (Neigungswinkel) des Hebebands berücksichtigt werden muss. Der Neigungswinkel darf 60° nicht übersteigen, da sich die Tragfähigkeit mit zunehmendem Neigungswinkel reduziert.
Tabelle 1: Tragfähigkeitstabelle für Hebebänder und Rundschlingen
Was muss ein Anschläger bei der Verwendung von Hebebändern beachten?
Prüfen Sie vor jeder Verwendung, ob
- das Sicherheitsetikett vorhanden und gut lesbar ist;
- Garnbrüche im Gewebe vorhanden sind
- tragende Nähte oder die Schlaufe des Hebebandes beschädigt sind
- das Hebeband durch Wärmeeinfluss wie bspw. Reibung usw. verformt ist
- das Hebeband durch aggressive Stoffe (bspw. Säuren) beschädigt ist.
- Bei Hebegurten mit D-Bügel den D-Bügel auf Verformungen, Risse und Brüche prüfen
Hebebandgehänge eignen sich für das Heben und Bewegen von schweren Lasten mit festen Anschlagpunkten. Die Tragfähigkeit erhöht sich dabei entsprechend unserer Tragfähigkeitstabelle.
Da Lasten statisch bedingt nur an 3 Punkten aufgehängt werden können, bleibt ein Punkt unbelastet. 4-Strang Hebebandgehänge haben deshalb dieselbe Traglast wie 3-Strang Hebebandgehänge. Dennoch ist es abhängig von der Beschaffenheit der Last in der Regel sinnvoll, ein 4-Strang Gehänge zu verwenden, um die Last auszubalancieren oder gegen Kippen zu sichern.
Hebebandgehänge haben aufgrund der Tragfähigkeiten der einzelnen Schlingen-Stränge andere Tragfähigkeiten als Kettengehänge. Die Art des Anschlagens erfolgt allerdings wie bei einem Kettengehänge. Auch die WLL-Faktoren (die Verringerung der Tragfähigkeit einzelner Stränge bei Mehrstrang-Gehängen) sind die gleichen.
Tabelle 2: Tragfähigkeitstabelle für Hebeband- und Rundschlingengehänge
Gemäß DGUV Regel 209-061, Kapitel 7.2, werden die folgenden Anschlagarten für Hebebänder unterschieden:
Einzelnes Hebeband
- Direkt: Eine Schlaufe ist an der Lastaufnahmeeinrichtung befestigt, die andere an der Last.
- Geschnürt: Eine Schlaufe wird durch die andere geführt und anschließend in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt, entweder einfach oder doppelt; im Schnürgang dürfen Hebebänder nur zu 80% belastet werden!
- Doppelt geschnürt: Das Band wird zweimal um die Last gewickelt und dann durch die Gegenschlaufe geführt.
- Umgelegt: Einmal um die Last geschlungen, beide Schlaufen werden in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt.
- Umschlungen: Zweimal um die Last geschlungen, beide Schlaufen werden in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt.
Zwei Hebebänder
- Direkt: Die beiden Hebebänder werden jeweils mit einer Schlaufe in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt. Die anderen Schlaufen werden an der Last befestigt.
- Geschnürt: Beide Hebebänder werden um die Last gewickelt, eine Schlaufe wird durch die andere geführt, die freien Schlaufen werden in die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt.
Hebebänder dürfen nicht bei scharfkantigen Lasten verwendet werden. In diesem Fall braucht das Hebeband entweder einen Schutzschlauch oder es muss ein geeigneter Kantenschutzwinkel über die Last gezogen werden.
Gemäß der Norm DIN EN 1492-1 müssen alle Hebebänder mit einem Sicherheitsetikett versehen sein. Wenn dieses Etikett fehlt, unleserlich oder beschädigt ist, dürfen das Hebeband oder die Rundschlinge nicht mehr verwendet werden und gelten als ablegereif. Die Farbe des Sicherheitsetiketts variiert je nach Material des Gurtes:
PES-Gurtband (Polyester) – blau
PA-Gurtband (Polyamid) - grün
PP-Gurtband (Polypropylen) – braun
Auf dem Sicherheitsetikett des Gurtbandes finden sich folgende Informationen:
Bild 1: Hebeband-Etikett
Alle textilen Anschlagmittel, wozu auch Hebebänder gehören, müssen vor der ersten Benutzung sowie mindestens jährlich von einer zur Prüfung befähigten Person kontrolliert werden. Diese Prüfung ist jährlich als Sichtprüfung durchzuführen, bei jeder dritten Prüfung ist zudem eine Materialprüfung verpflichtend (TRBS 1201). Generell ist allerdings vor jeder Nutzung eine Sichtprüfung des Hebebandes vorzunehmen. Bei dieser Sichtprüfung sollten Sie vor allem auf Beschädigungen, Verformungen, Risse, Einkerbungen und Nahtbrüche des Hebegurtes achten.
Wann haben Hebebänder ihre Ablegereife erreicht?
Hebebänder sollten vor jeder Nutzung sorgfältig auf mögliche Mängel untersucht werden (Sichtprüfung!). Wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft, hat das Hebeband seine Ablegereife erreicht:
- Brüche oder Einschnitte im Garn, die mehr als 10 % des Gewebequerschnitts betreffen
- Beschädigte tragende Nähte
- Verformungen durch Hitzeeinwirkung
- Schäden durch aggressive Chemikalien
- Fehlendes oder unleserliches Etikett
Kaufen Sie Hebebänder bei uns im Online-Shop oder bestellen Sie diese telefonisch über unsere Hotline. Unsere technisch versierten Mitarbeiter beraten Sie gerne!